Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verleih

§ 1.1 Der Vertrag wird geschlossen zwischen dem im Vertrag genannten Mieter, im Folgenden Mieter genannt und der Firma RENTABLE – Im Weichlingsgarten 6 – 67126 Hochdorf-Assenheim, vertreten durch Jasmin Scherrle, im Folgenden Vermieterin genannt.

§ 2.1 Vertragsgegenstand ist die Anmietung eines oder mehrere Mietobjekte – im Speziellen Sauna/Saunen, Badefass/Badefässer sowie Zubehör – und ggf. zusätzliche Leistungen wie Lieferung, Reinigung, Zubehör, Verbrauchsmaterial.

§ 2.2 Schriftlich festgehalten werden Daten des Mieters, Rechnungsadresse, Lieferadresse, Aufstellort, Mietdauer, Mietobjekt(e), Zusatzleistungen. Ferner die Kosten für o.g. Mietobjekte und zusätliche Leistungen.

§ 2.3 Es gilt die aktuelle Preisliste die in Schriftform eingesehen werden kann oder unter saunasucht.de „Preise“ abrufbar ist.

§ 3.1 Die Mietobjekte dürfen ausschließlich für den Zweck genutzt bzw. eingesetzt werden, für den sie bestimmt sind.

§ 3.2 Die Einheiten und Geräte dürfen keinesfalls überlastet werden – die vorgegebenen Temperaturen, Füllstände, Personenzahlen sind unbedingt einzuhalten.

§ 3.3 Bauliche, technische oder anderweitige Änderungen an den Einheiten sind ebenso unzulässig wie das Entfernen und/oder Unkenntlichmachen von Logo´s, Beschriftungen, Aufklebern, Warnhinweisen. Ebenso unzulässig ist das Anbringen selbiger.

§ 3.4 Der Einsatz ist auf den privaten Gebrauch beschränkt. Im Falle dessen, daß der Mieter die Einheiten öffentlich – bspw. für ein Firmenevent – einsetzen will, hat der Mieter eine entsprechende Haftpflichversicherung abzuschließen und diese bei Mietbeginn vorzulegen. Öffentliche Nutzung ist darüber hinaus anzufragen und vertraglich festzuhalten.

§ 3.5 Erforderliche Genehmigungen, Anmeldungen sowie die Erfüllung von Auflagen erledigt der Mieter.

§ 4.1 Jedes Mietobjekt hat aufgrund seiner Beschaffenheit gewisse technische Rahmenbedingungen, die unbedingt eingehalten werden müssen und nicht über- oder unterschritten werden dürfen.

§ 4.2 Die Maximale Personenzahl zur zeitgleichen Nutzung, die Höchsttemperatur beim Heizen, die minimale und maximale Befüllung mit Wasser ist den Technischen Daten bzw. der Bedienungsanleitung des jeweiligen Mietobjektes zu entnehmen. Diese technischen Daten / Bedienungsanleitungen sind bindend und Teil der Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

§ 5.1 Das Mietobjekt ist auf befestigtem Untergrund – bspw. gepflasterte Fläche, verdichtete Schotterfläche/Splittfläche, fester befahrbarer Rasen und/oder dgl. aufzustellen!

§ 5.2 Das Mietobjekt ist „in Waage“ aufzustellen – also in Längstrichtung als auch in Querrichtung grade aufzustellen. (Liebellen zum Nivellieren sind über den Zugvorrichtungen und an den Längsseiten der Anhänger angebracht) Dies gilt insbesondere für mit Wasser zu befüllenden Mietobjekten! Ansonsten beteht ggf. KIPPGEFAHR!

§ 5.3 Die Mietobjekte sind mittels vorhandener Stützen/Stützfüsse gegen kippen oder Veränderung ihrer Lage zu sichern! Ansonsten besteht ggf. KIPPGEFAHR!

§ 5.4 Anhänger sind mittels Handbremse – oder falls nicht vorhanden mittels Radkeil – gegen (Weg-)Rollen zu sichern!

§ 5.5 Die Aufstellung hat so zu erfolgen daß die technischen Einrichtungen – insbesondere Öfen, Ofenrohre, Abgasleitungen und weitere technische Einrichtung die sich bei Nutzung erhitzen – mit entsprechendem Sicherheitsabstand zu Bauwerken, Zäunen, Sichtschutzen, Bäumen, Hecken, Pflanzen und dgl. in Betrieb genommen werden können. Hierbei sind die jeweils aktuell geltenden Brandschutzvorschriften zwingend einzuhalten! Ansonsten besteht ggf. BRANDGEFAHR!

§ 6.1 Die Öfen der Mietobjekte sind reine Holzöfen. Es darf ausschließlich mit trockenem, gut abgelagerten Brennholz welches in in entsprechender Größe geteilt/zugeschnitten ist befeuert werden.

§ 6.2 Das Verfeuern von Altholz, Holzresten, Dachlatten und dgl., behandeltem lackiertem lasiertem oder anderweitig ver- oder bearbeiteten Hol, Grillkohle, Holzkohle, Briquettes und weiteren brennbaren Materialien ist untersagt. Gefahr von GESUNDHEITSSCHÄDIGUNG! Es besteht BRANDGEFAHR!

§ 6.3 Der jeweilige Ofen, als auch das Ofenrohr und der Kamin werden heiß! Es besteht VERBRENNUNGSGEFAHR!

§ 6.4 Türen, Griffe, Schieber, Aschekasten sind ausschließlich mit den mitgelieferten Drahtbügeln/Griffen zu öffnen/zu schließen!

§ 6.5 Das Nachlegen von weiterem Brennholz hat zügig zu erfolgen. Die Ofentür darf nur für den Vorgang des Nachlegens geöffnet werden und muss hiernach umgehend wieder geschlossen werden! Gefahr von GESUNDHEITSSCHÄDIGUNG!

§ 6.6 Das Abdecken des Ofens, auch in Teilen, das Ablegen von Textilien, Badetüchern und dgl. sowie das Ablegen anderer Gegenstände auf, neben, an dem Ofen oder in unmittelbarer Nähe ist untersagt! BRANDGEFAHR!

§ 6.7 Die Sauna und/oder die Öfen sind nicht zur Trocknung von Textilien, Badetüchern und dgl. zu nutzen. Beim Heraustreten aus der Saunkabine ist sämtliches Textil, Badetücher und dgl. mit hinaus zu nehmen.

§ 6.8 Der befeuerte Ofen unterliegt der ständigen Aufsichtpflicht des Mieters.

§ 7.1 Bei Mietbeginn hinterlegt der Mieter eine BAR-Kaution bei der Vermieterin.

§ 7.2 Die Höhe der jeweiligen Kaution ist abhängig von Mietobjekt und Buchungspreferänzen und kann in Schriftform oder unter saunasucht.de „Preise“ eingesehen werden.

§ 7.3 Die Vermieterin behält sich das Recht vor die Kaution komplett oder zu Teilen einzubehalten, wenn das Mietobjekt beschädigt und/oder verschmutzt (über die im Mietvertrag vereinbarte übliche durch sachgemäße Nutzung hinaus entstandenen Verschmutzungen) und/oder unvollständig zurück gegeben wird.

§ 7.4 Bei Selbstabholung durch den Mieter gilt eine Selbstbeteiligung von 1000€ für Schäden an Fahrzeugen und/oder Mietobjekten als vereinbart.

§ 8.1 Das jeweilige Mietobjekt ist sorgfältig, pfleglich, ordentlich zu behandeln.

§ 8.2 Es gilt die goldene Saunaregel „KEIN SCHWEISS AUF`S HOLZ“ die verlangt generell und ohne Ausnahme ein Handtuch zwischen Körper und Holz zu legen. Badetextil ist keinsfalls ausreichend.

§ 8.3 Der Verzehr von Speisen und Getränken, das Rauchen und dgl. sind innerhalb der Mietobjekte untersagt!

§ 8.4 Die Nutzung des Mietobjektes unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen und/oder Medikamenten und/oder anderer berauschender Substanzen ist untersagt!

§ 8.5 Nach der Mietdauer ist das Mietobjekt „besenrein“ zu übergeben. Der Ofen muss geleert werden. Schweiß-, Öl, oder andere Flecke stellen u.a. eine „starke Verschmutzung“ dar und sind vom Mieter zu beseitigen.

Die Endreinigung von Ofen (nicht das Leeren von Ascheresten), Fensterflächen, Sitzflächen sowie die Desinfektion von Kontaktflächen übernimmt die Vermieterin nach der Mietdauer.

Die Beseitigung „starker Verschmutzungen“ die vom Mieter nicht beseitigt wurden, wird entsprechend dem entstehenden Aufwand von der Mietkaution abgezogen!

§ 8.6 Die Nutzung der Mietobjekte ist ständig vom Mieter zu beaufsichtigen. Diese Aufsichtspflicht kann der Mieter nicht an Dritte übertragen.

§ 8.7 Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht unbaufsichtigt die Mietobjekte nutzen/betreten. Die beaufsichtigende Person muss volljährig sein (18+). Kinder über 16 Jahren dürfen nach Einweisung und nach Ermessen des Mieters innerhalb seiner Aufsichtspflicht die Mietobjekte nutzen.

§ 9.1 Der Mieter haftet für Schäden, Diebstahl, Zerstörung, vom Mietobjekt und den zugehörigen im Lieferumfang enthaltenen Utensilien in vollem Umfang. Für durch vorgenannte Punkte entstehende Ausfall- und/oder Folgekosten haftet ebenfalls der Mieter vollumfänglich.

§ 9.2 Weiterhin haftet der Mieter in vollem Umfang für Schäden die durch zweckwidrigen Einsatz des Mietobjektes, durch unssachgemäßen Gebrauch, durch Nichteinhaltung von Höchsttemperaturen, Personenzahl, Füllstand und/oder durch unsachgemäße Aufstellung und/oder falschen Aufstellort verursacht werden.

§ 9.3 Der Mieter entbindet die Vermietrein ausdrücklich von Schadensersatzleistungen gegenüber sich selbst als auch gegenüber Dritten, die durch die Nutzung des Mietobjektes entstehen.

§ 9.4 Die Nutzung der Mietobjekte durch den Mieter und Dritte geschieht auf eigene Gefahr.

§ 9.5 Eine Untervermietung und/oder Überlassung der Mietobjekte an Dritte ist nicht gestattet.

§ 9.6 Kann die Vermieterin das Mietobjekt bei Rückgabe nicht unmittelbar auf Schäden, Verunreinigung und Weiteres überprüfen, entbindet dies den Mieter nicht von seiner Pflicht für Schäden, Verunreingungen und Weiteres zu haften, wenn sie in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. (z.B. bei Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten durch Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum, auch wenn dies nach Absprache mit der Vermieterin geschieht, oder auch bei Rückgabe auf dem Gelände der Vermietrin ohne anwesende vertretungsberechtigte Person der Vermieterin)

In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung und ggf. der Einbehalt der Kaution im Ganzen oder in Teilen.

§ 10.1 Fällt die Technik bzw. ein Gerät zugehörig zum Umfang des Mietobjektes aus und ist dieser Ausfall nicht auf Verschulden des Mieters zurück zu führen, so erhält der Mieter sowohl Mietpreis als auch seine Kaution zurück. Anstelle des Mietpreises kann auch eine erneute Miete zu anderem Termin vereinbart werden. Die Kaution wird in diesem Falle zurück bezahlt und zum neuen Termin erneut erhoben.

§ 10.2 Schadensersatzleistungen, die über die Rückzahlung des Mietpreises hinaus gehen werden ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 10.3 Über den Ausfall von Technik bzw. Gerät(en) ist die Vermieterin unverzüglich telefonisch oder per mail zu informieren!

§ 11.1 Der Service der Lieferung – „Bringen & Holen“ wird nach der jeweils aktuellen Preisliste und der jeweils gültigen Berechnungsformel berechnet.

§ 11.2 Die Vermieterin vereinbart mit dem Mieter einen Liefertermin/Abholtermin, der Gegenstand der Buchung ist. Wird der Liefertermin/Abholtermin nicht explizit in Schriftform festgehalten, wird dieser Termin jeweils kurzfristig – i.d.R. telefonisch vereinbart.

§ 11.3 Der Mieter stellt sicher, das bei Lieferung/Abholung die Zufahrt zum Aufstellstandort uneingeschränkt möglich ist.

Die Zufahrt ist entsprechend befestigt.

Die Zufahrt muss mindestens 2,50m breit und dem jeweiligen Mietobjekt entsprechend hoch sein (Höhe variiert und kann individuell zu jedem Mietobjekt erfragt werden). Erfordert die Zufahrt eine Fahrbewegung „um´s Eck“ – also um einen Winkel, so liegt es im Ermessen des Mieters, das der Radius ausreichend ist um einen Anhänger von 6m Länge einzubringen. Die Zufahrt wird vom Mieter bei Schnee geräumt. Die Zufahrt ist mit einem PkW/Transporter/Kleinlaster mit Anhänger befahrbar. Die Zufahrt hat einen moderaten Neigungswinkel (gleich ob ansteigend oder abfallend).

Die Zufahrt ist nicht durch, durch Dritte abgestellte Fahrzeuge oder Gegenstände versperrt. Dies gilt auch für die Fläche gegenüber der Zufahrt – insbesondere bei engen Zufahrten.

§ 11.4 Ist eine Zufahrt aufgrund von Versäumnissen des Mieters (bspw. bei Schnee nicht geräumt), oder aufgrund falscher Maßangaben und/oder falscher  Angaben über Gegebenheiten durch den Mieter, oder Aufgrund der Beschaffenheit der Zufahrt (bspw. schweres Gelände, weicher, nicht befestigter Boden, erhebliche Anstiege o. Abfälle und dgl.) die vom Mieter nicht angegeben wurde, nicht befahrbar, oder eine Zufahrt aufgrund der Umstände, die dem Mieter bekannt waren, nicht zumutbar* oder durchführbar, so behält sich die Vermieterin vor, das Mietobjekt nicht auf der vorgesehenen Fläche ab- bzw. aufzustellen.

Wird eine geeignete Ausweichfläche angegeben, werden die Mehrkosten für eine ggf. zusätzliche Lieferstrecke vor Ort nachberechnet und sofort in BAR fällig.

Sofern auch kein anderer geeigneter Ausweich-Stellplatz angegeben wird, behält sich die Vermieterin vor, das Mietobjekt nicht zu übergeben und die Buchung zu den in den AGB angegebenen Stornogebühren zu stornieren. Über die Stornogebühren hinaus übernimmt der Mieter in diesem Fall 50% der Kosten für den Lieferservice „Bringen & Holen“

*Definition „nicht zumutbar“: Als nicht zumutbar gilt, wenn die Vermieterin zum Einbringen, Ab- bzw. Aufstellen des Mietobjektes neben dem einfachen Einfahren des Anhängers auf dem das Mietobjekt transportiert wird weitere Aufgaben, insbesondere die körperliche Arbeiten, wie versetzen von Hindernissen und dgl. und/oder wenn der Zeitaufwand zum Einbringen, Ab- bzw. Aufstellen des Mietobjektes eine Dauer von durchschnittlich 15 Minuten deutlich überschreitet oder voraussichtlich überschreiten würde!

§ 11.5 Die Bewertung von Bildmaterial der Zufahrt und/oder dem Aufstellplatz, vorab durch die Vermieterin, begründet keine verbindliche Aussage über die Möglichkeit der Zufahrt. Es ist vielmehr als Hinweis zu betrachten. Eine positive Auskunft gründend auf Bildmaterial stellt keine verbindliche Zusage zur Befahrbarkeit der Örtlichkeit dar!

§ 11.6 Die Aufstellung ist wie in §5 beschrieben auszuführen und der gewählte Aufstellort muss entsprechend beschaffen sein.

§ 11.7 Die Öfen der Saunen/HotTubs müssen zum Zeitpunkt der Abholung abgekühlt sein – dürfen keine Glut mehr in sich haben – der Aschekasten muss geleert sein!

§ 11.8 Das Wasser muss aus den HotTubs zum Zeitpunkt der Abholung vollständig abgelassen sein! Das Ablassen darf erst erfolgen wenn der Ofen abgekühlt ist udn nimmt entsprechend Zeit in Anspruch!

§ 11.9 Der Mieter ist sowohl bei Lieferung als auch bei Abholung zugegen. Dies stellt sicher daß das Vieraugen-Prinzip angewendet werden kann, die Kaution vom Mieter an die Vermieterin, als auch von der Vermieterin an den Mieter (zurück-)gezahlt werden kann und eventuelle Schäden, Verunreinigungen sofort gemeinsam geklärt und/oder festgehalten werden können. Der Mieter kann nach Rücksprache mit der Vermieterin hierzu eine volljährige und damit geschäftsfähige Person zu dieser Aufgabe bevollmächtigen. Eine Lieferung/Abholung ohne Anwesenheit des Mieters oder einer von ihm bevollmächtigten Person ist nicht möglich.

§ 12.1 Grundvoraussetzung für eine Selbstabholung sind a) der Nachweis über eine Fahrerlaubnis Kl. BE (bzw. alte Klasse 3) und b) ein Fahrzeug mit einer Anhängelast dem Anhänger UND Mietobjekt bzw. deren Gesamtgewicht entsprechend und einem Nachweis darüber per Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil1). Die Vermieterin erhält eine Kopie/Fotografie von Fahrerlaubnis UND Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil1) des Mieters.

§ 12.2 Der Mieter stellt ggf. zum sicheren Anhängerbetrieb notwendige Utensilien selber (als da wären bspw. zusätzliche Außenspiegel, Adapter 7pol. auf 13pol. und Weitere)

§ 12.3 Die Vermieterin behält sich ausdrücklich vor ein Mietobjekt und/oder Anhänger nicht auszuhändigen und die Buchung für beide Seiten kostenlos zu stornieren, falls der Mieter unzuverlässig* erscheint! In diesem Fall berechnet weder die Vermieterin dem Mieter kosten, noch zahlt die Vermieterin einen – wie auch immer gearteten – Schadenersatz an den Mieter. Der Mietvertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. *Die Definition von „unzuverlässig“ obliegt der Vermieterin.

§ 12.4 Der Mieter ist verantwortlich für die Ladungssicherung! Die Mietobjekte sind Ladegut und entsprechend auf den Anhängern verladen und gesichert. Das Prüfen der Ladungssicherung – ggf. auch wiederholt und/oder nach bereits zurückgelegter Strecke obliegt dem Mieter!

Nach dem Abbau hat der Mieter nach den Vorgaben der Vermieterin bewegliche, zum Mietumfang gehörende Gegenstände zu sichern. Hierzu ist die jeweils zum Objekt und/oder Fahrzeug gehörende Anleitung zu befolgen! Für Schäden die aus Nichtbefolgen von §12.3 entstehen haftet der Mieter vollumfänglich

§ 12.5 Fahrzeuge die zum Zwecke des Transportes der Mietobjekte an den Mieter übergeben werden sind keine Mietobjekte und dienen ausschließlich zum Zweck des Transportes der jeweiligen Mietobjekte.

Das Zuladen fremder Gegenstände, das Abladen der Mietobjekte und die Verwendung der Fahrzeuge zum Transport anderer Gegenstände und Objekte ist untersagt!

§ 12.6 Alle Fahrzeug werden maximal mit der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit von 80km/h bewegt. Dies gilt auch, wenn das individuelle Fahrzeug ggf. eine durch Ausnahmegenehmigung eingetragene Höchstgeschwindigkeit über 80km/h besitzt.

§ 12.7 Die Selbstbeteiligung (SB) des Mieters beträgt im Schadensfall an Mietobjekt und/oder Anhänger 1000€.

§ 12.8 Das Merkblatt „Aufstellen & Abbauen“, welches jedem Fahrzeug und Mietobjekt mitgeliefert wird ist einzuhalten.

§ 12.9 Vor der Rückfahrt zur Rückgabe muss der Ofen abgekühlt sein, es darf keine Glut mehr im Ofen vorhanden sein, der Aschekasten muss entleert sein! Andernfalls besteht BRANDGEFAHR!

§ 12.10 Die Rückgabe des Mietobjektes und/oder Anhängers hat pünktlich zu erfolgen. Verspätet sich der Mieter, hat er dies telefonisch anzuzeigen. Bei einer Verspätung von über 30 Minuten fallen ggf. zusätzliche Kosten an, die die Vermieterin von der Mietkaution abziehen kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Folgevermietung durch die verspätete Rückgabe beeinträchtigt wird.

§ 13.1 Buchungen (als auch Reservierungen) werden erst mit Erstellen einer Buchungsbestätigung bzw. Auftragsbestätigung beidseitig bindend.

§ 13.2 Die Auftragsbestätigung kann in Schriftform mit Unterschrift, als auch per mail unter Angabe aller personenbezogenen und für die Vermietung benötigten Daten, erfolgen.

§ 13.3 Wird die Buchung/der Auftrag storniert fallen Stornogebühren an:

Stornierungen bis 21 Tage vor Mietbeginn werden mit 40% des Mietpreises berechnet

Stornierungen bis 14 Tage vor Mietbeginn werden mit 60% des Mietpreises berechnet

Stornierungen bis 7 Tage vor Mietbeginn werden mit 80% des Mietpreises berechent

Stornierungen bis 1 Tag vor Mietbeginn oder am Tag des Mietbeginns werden mit 100% des Mietpreises berechnet.

Dies gilt auch dann, wenn das Mietobjekt nach der Stornierung erneut an Dritte vermietet werden kann. Die Begründung für die Stornierung bleibt hierbei irellevant.

Kosten für Zusatzleistungen wie „Bringen & Holen“ oder „Upgrade & Optionen“ werden bei Stornierung nicht – auch nicht anteilig berechnet!

§ 13.4 Das Wetterrisiko liegt – falls nicht explizit durch den Mietvertrag anders vereinbart – in jedem Fall beim Mieter. Die Nichtnutzung der Mietobjekte infolge von schlechter Witterung begründet keine Minderung von Mietpreis und/oder Preis der Zusatzleistungen.

Storniert der Mieter aufgrund von ungünstiger Witterung die erteilte Buchungsbestätigung bzw. Auftragsbestätigung so fallen o.g. Stornogebühren an.

§ 14.1 Sonderkonditionen / Aktionspreise / Rabatte außerhalb der jeweils gültigen Preisliste bedürfen der Schriftform bzw. schriftlichen Fixierung im Rahmen des Mietvertrages.

Aktionspreise / Rabatte sind nicht kombinierbar und gelten nur im jeweiligen Aktionszeitraum.

§ 14.2 Gutscheine behalten nach Vorgabe des Gesetzgebers ihre Gültigkeit. Differenzen zwischen Gutschein-Wert und Miet- bzw. Paketpreis und/oder Preis von Zusatzleistungen kann nicht ausbezahlt werden. Eine Differenz kann in Form vom Restguthaben auf dem Gutschein (oder auf einem zu diesem Zweck neu ausgestellten Gutschein) festgehalten werden und zu einem späteren Zeitpunkt zur – ggf. anteiligen – Zahlung von Mietpreis und/oder Zusatzleistungen eingelößt werden

§ 15.1 Die Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen (AGB) für die Vermietung von Mietobjekten der Vermietern, der Firma RENTABLE – Saunasucht vertrenten durch J. Scherrle, gelten in der jeweils neusten Fassung für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen als vereinbart.

Änderungen, Nebenabsprachen, Sonderkonditionen und/oder weitere Abweichungen der AGB bedürfen der Schriftform.

Für alle in bestehenden/geschlossenen Verträgen nicht aufgeführten und/oder speziell genannten Punkte und/oder Regeln erlangen die entsprechenden Punkte der AGB ihre Gültigkeit.

§ 15.2 Die Vermieterin wiederspricht ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Mieters.

§ 15.3 Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Erfüllungsort aller durch die Vermietrin erbrachten Leistungen ist 67126 Hochdorf-Assenheim. Gerichtsstand ist Ludwigshafen.

§ 16.1 Sollten einzelne Bestimmungen der vorgenannten AGB nicht zur Anwendung gelangen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen.

§ 16.2 Diese Fassung der AGB der Firma RENTABLE – Saunasucht, vertreten durch Jasmin Scherrle, ist gültig ab 07.09.2021. Alle vorherigen Fassungen verlieren damit ihre Gültigkeit.

§ 16.3 Die AGB ist auf Anfrage in Schriftform zusätzlich zum Vertrag erhältlich, oder online unter saunasucht.de „AGB“ nachzulesen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkauf

§ 1.1 Der Kaufvertrag wird geschlossen zwischen dem im Vertrag und/oder im Angebot genannten Käufer, im Folgenden Käufer genannt und der Firma RENTABLE – Im Weichlingsgarten 6 – 67126 Hochdorf-Assenheim, vertreten durch Jasmin Scherrle, im Folgenden Verkäuferin genannt.

§ 2.1 Vertragsgegenstand ist der Kauf eines oder mehrerer Objekte – im Regelfall Sauna/Saunen, Badefass/Badefässer, Gartenhaus/Gartenhäuser und/oder artverwandte Produkte, sowie Zubehör und ggf. zusätzliche Dienstleistungen rund um das Objekt, wie bspw. Lieferung, Aufstellung, Einrichtung, sowie zusätzliche Dienstleistungen durch Fremdfirmen, die entweder durch die Verkäuferin an den Käufer vermittelt – oder durch die Verkäuferin für den Käufer beauftragt und durch die Verkäuferin gegenüber dem Käufer abgerechnet werden.

§ 2.2 Schriftlich festgehalten werden die Daten des Käufers, wie: Vor- und Zuname, Rechnungsadresse, Lieferadresse, Kontaktdaten wie mailadresse(n), Telefonnummer(n).

Ferner wird das Objekt (Kaufgegenstand/Kaufgegenstände) und dessen Umfang detailiert festgehalten. Ebenso werden zusätzliche Leistung und/oder Zubehör aufgeführt. In diesem Kontext wird der Kaufpreis ebenso aufgeführt wie Kosten für zusätzliche Dienstleistungen.

§ 2.3 Es gelten bei Vertragsabschluss die im zuvor erstellten Angebot genannten Preise für Objekt (Kaufgegenstand/Kaufgegenstände) und/oder für die Dienstleistungen die durch die Verkäuferin erbracht werden. Preisekalkulationen für Dienstleistungen von Drittanbietern werden entsprechend der Endabrechnung vom Drittanbieter gegenüber der Verkäuferin an den Käufer weiter gegeben. Für Differenzen zwischen einer Preiskalkulation durch Drittanbieter und der faktischen Endsumme haftet die verkäuferin nicht.

§ 2.4 Der Vertrag kommt zustande durch verbindliche Annahme des Angebotes über das von der Verkäuferin verwendete Buchungs-/bzw. Bestellsystem „Lexoffice“ welches online verwendet wird, oder durch ein Angebot in Schriftform, welches mit Unterschrift vom Käufer verbindlich angenommen wird.

§ 3.1 Der Preis für das jeweilige Objekt (Kaufgegenstand/Kaufgegenstände) werden dem Käufer vor Vertragsabschluss in Form eines Angebotes und individuell auf Objekt und Zusatzleistungen bezogen zukommen gelassen.

§ 3.2 Die Gültigkeitsdauer des Angebotes und die unmittelbar damit verbundene Preisbindung werden im Angebot festgehalten.

§ 3.3 Alle dem Käufer genannten Preise werden generell inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Mehrwertsteuer angegeben.

§ 3.4 Bei verbindlicher Annahme des jeweiligen Angebotes sind 50% des Preises (Kaufpreis + Preis für ggf. gewünschte Zusatzleistungen durch die Verkäuferin) sofort nach Rechnungsstellung fällig. Weitere 50% des Preises sind VOR Lieferung oder Abholung des Objektes fällig.

VOR Zahlung der 2. 50% des Preises hat der Käufer die Möglichkeit das Objekt (Kaufgegenstand/Kaufgegenstände) auf dem Betriebsgelände der Verkäuferin (Im Weichlingsgarten 6 – 67126 Hochdorf-Assenheim) zu besichtigen und auf Ausstattung/Ausführung/Beschaffenheit und ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Diese Prüfung durch den Käufer ist unverbindlich.

§ 3.5 Bei Rücktritt/Widerruf des Käufers vom/des Vertrages behält sich die Verkäuferin das Recht vor bis zu 50% des Kaufpreises (= getätigte Anzahlung) einzubehalten. Dies gilt insbesondere – aber nicht ausschließlich – bei Objekten die speziell und individuell für den Käufer bei einem Hersteller durch die Verkäuferin bestellt wurden.

§ 3.6 Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Andere Zahlungsmethoden können individuell vereinbart und schriftlich festgehalten werden. Die Verkäuferin behält sich ausdrücklich vor gewisse Zahlungsmethoden generell oder individuell auszuschließen.

Barzahlung sowie die Nutzung von Treuhand-Dienstleistungen von Drittanbietern werden generell ausgeschlossen.

§ 4.1 Objekte die von der Verkäuferin als „SOFORT VERFÜGBAR“ angeboten, offeriert, markiert werden, sind Objekte welche zeitnah abgeholt/geliefert werden können, da diese Objekte bereits in einer Ausstellung oder lagermäßig vorrätig sind.

§ 4.2 Objekte die von der Verkäuferin speziell und individuell für den Käufer bei einem Hersteller bestellt werden unterliegen entsprechend einer Lieferzeit. Diese Lieferzeit kann abhängig vom Objekt und/oder Hersteller und/oder Saisonalität variieren.

Die – voraussichtliche – Lieferzeit wird im Angebot vorab angegeben. Die Angabe der Lieferzeit gilt allerdings ausschließlich als Richtwert und bleibt seitens der Verkäuferin unverbindlich! Die Verkäuferin kommuniziert lediglich die vom jeweiligen Hersteller angegebene Lieferzeit. Für nicht durch die Verkäuferin direkt oder indirekt beeinflussbare Ereignisse, welche die Lieferzeit verzögern, haftet die Verkäuferin in keinem Fall. Eine Lieferverzögerung ist keinesfalls ein Grund für eine Kündigung des geschlossenen Kaufvertrages und berechtigt den Käufer ebenfalls nicht zu Schadensersatzforderungen und/oder Minderung des Kaufpreises!

§ 4.3 der Käufer verpflichtet sich mit verbindlicher Bestellung und damit einher gehender Anzahlung zu einer Abnahme (durch Abholung oder Lieferung) des Objektes (Kaufgegenstand/Kaufgegenstände) innerhalb einer angemessenen Zeit ab dem Eingang des Objektes im Betrieb der Verkäuferin. Die Frist zur Abholung, bzw. der genaue Liefertermin wird individuell bestimmt und kann ggf. im Angebot/Vertrag festgehalten werden.

Wird das Objekt nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgeholt bzw. ist eine Lieferung nicht innerhalb der vereinbarten Frist seitens des Käufers nicht möglich, können ggf. Einlagerungskosten anfallen.

In jedem Fall wird die Einlagerung von Objekten durch die Verkäuferin nach Ablauf von 8 Kalenderwochen ab Eingang des Objektes im Betrieb der Verkäuferin mit Einlagerungskosten belegt.

Diese Kosten berechnen sich mit der Formel: € 7,50 pro angefangenem Kalendermonat pro lfdm. des Objektes bis zu 3,00m Breite des Objektes. Bei Überschreitung einer Objektbreite von 3,00m verdoppelt sich der Verrechnungssatz auf € 15.- pro angefangenem Kalendermonat.

§ 5.1 Alle Objekte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises das alleinige Eigentum der Verkäuferin.

§ 5.2 Alle zum Verkauf gelangenen Objekte sind bei Verkauf alleiniges Eigentum der Verkäuferin und frei von Rechten Dritter.

§ 6.1 Die Verkäuferin haftet für Sach- und oder Rechtsmängel des Objektes nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach §434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt 2 Jahre und beginnt mit Abholung bzw. Anlieferung des Objektes.

Bei einem Vertragsabschluss zwischen Unternehmern und der Verkäuferin beträgt die Verährungsfrist 1 Jahr.

Handelt es sich bei dem Objekt um ein GEBRAUCHTES Objekt beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr. Der Status „gebraucht“ wird entsprechend ausdrücklich im Angebot/Vertrag genannt!

§ 6.2 Abweichungen in Abmessungen und/oder Ausführungen welche unwesentlich und/oder zumutbar sind, behält sich die Verkäuferin ausdrücklich vor!

Abweichungen in Maßen und/oder notwendige Änderungen in technischen Details durch den jeweiligen Hersteller die zur Verbesserung des Objektes in Bezug auf Statik, Lebensdauer, Praktikabilität u.Ä. beitragen und nicht direkt den mit Angebot/Vertrag vereinbarten Lieferumfang beeinflusen, sind keine Begründung für Rücktritt vom oder Widerruf des Vertrag/es und/oder Minderung des Preises.

§ 6.3 Abweichungen beim gewählten Farbton innerhalb von Nuancen und/oder Helligkeit bzw. Dunkelheit und/oder Deckkraft, sind keine Bgründung für den Rücktritt vom oder Widerruf des Vertrag/es und/oder Minderung des Preises.

Hier ist besonders zu beachten daß die zum Bau / zur Herstellung verwendeten Materialien natürlichen Ursprungs (Holz) sind und entsprechende Abweichungen entstehen können.

Ebenso kann das Holz ggf. Astlöcher, ungleichmäßige Maserungen und dgl. aufweisen. Auch dies begründet weder Rücktritt/Widerruf vom bzw. des Vertrag/es oder Minderung des Preises.

§ 7.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

Erfüllungsort aller durch die Verkäuferin erbrachten Leistungen ist 67126 Hochdorf-Assenhei.

§ 7.2 Gerichtsstand ist Ludwigshafen

§ 8.1 Die Verkäuferin widerspricht generell allen vom Käufer selbst aufgestellten Geschäftsbedingungen. Es gelten ausdrücklich und ausschließlich nur die AGB der Verkäuferin.

§ 8.2 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der vorgenannten AGB nicht zur Anwendung gelangen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen.

§ 8.3 Diese Fassung der AGB „Verkauf“ der Firma RENTABLE für die Marke „SAUNASUCHT®“ vertreten durch Jasmin Scherrle ist gültig ab 01.07.2021. Alle vorherigen Fassungen verlieren mit Erscheinen der aktuellen Fassung ihre Gültigkeit.

§ 8.4 Die AGB ist auf Anfrage in Schriftform und zusätzlich zum Angebot/Vertrag/Rechnung erhältlich und in Niederschrift rechtsbindend. Als Service stellt die Verkäuferin die jeweils aktuelle Version der AGB unter www.saunasucht.de/agb online zur Verfügung.